Bekanntmachung des Abwasserverbandes Coswig/Anhalt
Satzungsänderung
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.09.2026 folgende 2. Änderungssatzung der Satzung über den vollständigen oder teilweisen Ausschluss der Abwasserbeseitigungspflicht des Abwasserverbandes Coswig/Anhalt (Ausschlusssatzung) sowie die 4. Änderungssatzung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen und die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung im Gebiet des Abwasserverbandes Coswig/Anhalt (Dezentrale Entsorgungs- und Gebührensatzung) beschlossen: