Bekanntmachung des Abwasserverbandes Coswig/Anhalt

Jahresabschluss 2025

 

Öffentliche Bekanntmachung

gemäß Gesetz über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz-EigBG) nach § 18 Absatz 5 - GVBl. LSA Nr. 12/1997 - vom 24.03.1997 des Abwasserverbandes Coswig/Anhalt zum Jahresabschluss 2025

 

Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Coswig/Anhalt hat am 22.09.2026 zum Jahresabschluss 2025 folgende Beschlüsse gefasst:

 

Beschluss-Nr. 2026-02
Jahresabschluss und Lagebericht des Abwasserverbandes Coswig/Anhalt zum 31.12.2025 sowie Entlastung des Verbandsgeschäftsführers für das Wirtschaftsjahr 2025

Beschlussinhalt laut Eigenbetriebsgesetz:

 

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2025

 

1.1. Bilanzsumme                                                                                 8.113.483,55 €

 

1.1.1. davon entfallen auf der Aktivseite

 

              - das Anlagevermögen                                  4.511.442,34 €

              - das Umlaufvermögen                                  3.602.041,21 €

 

1.1.2. davon entfallen auf der Passivseite

              - das Eigenkapital                                          5.233.479,88 €

              - die empfangenen Ertragszuschüsse                         0,00 €

              - die Rückstellungen                                      1.069.617,00 €

              - Rechnungsabgrenzung                                             0,00 €

              - die Verbindlichkeiten                                   1.810.386,67 €

 

1.2. Jahresgewinn/Jahresverlust                                                         700.161,59 €

 

1.2.1. Summe der Erträge                                           2.606.939,48 €

 

1.2.2. Summe der Aufwendungen                               1.906.777,89 €

 

Beschluss-Nr. 2026-03

Verwendung des Jahresergebnis aus dem Wirtschaftsjahr 2025 des Abwasserverbandes Coswig/Anhalt

 

2. Verwendung des Jahresgewinns/Behandlung des Jahresverlustes 2024

 

2.1. bei einem Jahresgewinn:                                                                                                 700.161,59 €

a)     zur Tilgung des Verlustvortrages                                                                  0 €

b)     zur Einstellung in Rücklagen                                                                        0 €

c)     zur Abführung an den Haushalt des Aufgabenträgers                                 0 €

d)     auf neue Rechnung vorzutragen                                                      700.161,59 €

 

2.2. bei einem Jahresverlust:                                                                                                                 0€

a)     zu tilgen aus dem Gewinnvortrag                                                                 0 €

b)     aus dem Haushalt des Aufgabenträgers auszugleichen                              0 €

c)     auf neue Rechnung vorzutragen                                                                  0 €

d)     zu tilgen aus Rücklagen (Umlagen der Verbandsmitglieder)                       0 €

 

Bestätigungsvermerk der unabhängigen Abschlussprüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hofmann & Kollegen vom 26. August 2026:

Wir haben den Jahresabschluss des Abwasserverband Coswig/Anhalt Coswig (Anhalt), – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Abwasserverbandes Coswig/Anhalt für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 geprüft.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

 

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen sowie den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Verbandes zum 31. Dezember 2025 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom
  • 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

 

Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wittenberg
über den Jahresabschluss 2025 des Abwasserverbandes Coswig/Anhalt:

 

„Es wird festgestellt, dass nach pflichtgemäßer, am 26. August 2026 abgeschlossener Prüfung durch die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 Beauftragte

 

Hofmann & Kollegen GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Niederlassung Dresden


die Buchführung und der Jahresabschluss des

Abwasserverbandes

Coswig/Anhalt

den gesetzlichen Vorschriften und der Verbandssatzung entsprechen. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu Beanstandungen keinen Anlass.“

Lutherstadt Wittenberg, den 16. September 2026


Schütz
Amtsleiterin                                        Im Original unterzeichnet.

 

 

Coswig (Anhalt), 22.09.2026

 

Saage                                                            Pfeifer

Vorsitzender der Verbandsversammlung      Verbandsgeschäftsführer